Schrittgeschwindigkeit

Zeichen 325.1 StVO (Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs): Der Fahrzeugverkehr muss die Schrittgeschwindigkeit einhalten.

Unter Schrittgeschwindigkeit (umgangssprachlich auch Schritttempo) versteht man in der deutschen wie in der österreichischen Straßenverkehrsordnung eine relativ niedrige Geschwindigkeit, die nur so schnell ist, wie ein Fußgänger gehen kann.


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