Schubkastenverordnung

Bei der Schubkastenverordnung handelt es sich um eine von dem Kabinett Papen unter dem Eindruck des Streiks bei der Berliner Verkehrsgesellschaft 1932 verfasste Verordnung, die jedoch nie verabschiedet wurde. Sie enthielt unter anderem Bestimmungen über die Maßnahmen zum „Schutz lebenswichtiger Betriebe“, zur „Einschränkung der Pressefreiheit“ und zur „Einführung der Schutzhaft“.

Nach der Machtergreifung der NSDAP forderte Reichsminister Hermann Göring in einer Ministerbesprechung vom 1. Februar 1933, dass zur Abwehr von „Terrorakten“ seitens der KPD die Schubkastenverordnung in Kraft zu setzen sei. Er war der Meinung, dass die bis dahin vorhandenen Gesetze dafür nicht ausreichend seien.


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