Schuldenerlass ist ein Vertrag zwischen Gläubiger und Schuldner, der zum teilweisen oder ganzen Erlöschen der betroffenen Schulden führt. Der Schuldenerlass ist neben der Möglichkeit, den Zeitplan der Rückzahlungen abzuändern, eine Sanierungsmaßnahme für Schuldner in der Krise. Umgangssprachlich wird der Schuldenerlass auch „Schuldenschnitt“ genannt.