Schulpflicht

Ausflüge in die nähere Umgebung gehörten bereits im 19. Jahrhundert zum Lehrprogramm der Volksschulen.

Als Schulpflicht bezeichnet man die gesetzliche Verpflichtung für Kinder, ab einem bestimmten Alter, für Jugendliche und Heranwachsende bis zu einem bestimmten Alter, eine Schule zu besuchen. Dies muss im Fall der Minderjährigkeit der Schulpflichtigen durch die Erziehungsberechtigten umgesetzt werden.

In Deutschland bestand vor 1919 keine allgemeine Schulpflicht, sondern mancherorts lediglich Unterrichtspflicht.[1] Bei der Schulpflicht ist die Vermittlung von Wissen an den Besuch einer staatlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule gebunden. Sie wird unterschieden von der Bildungspflicht.

  1. Sandra Middendorf: Schulpflicht: Erst mit der Weimarer Republik galt sie in ganz Deutschland. In: tagesspiegel.de. 6. August 2014, abgerufen am 22. Februar 2017.

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