Als Schutzwald wird im Allgemeinen vor allem der Bergwald oberhalb von Dörfern, Straßen und Schienen in Berggebieten bezeichnet, der Talbewohnern Schutz vor Steinschlag, Erdrutsch und Lawinenbildung bietet. Schutzwald ist jedoch nicht nur für die unmittelbare Umgebung wichtig, da der Wald im Berggebiet Hochwasser und Überschwemmungen im Unterland verhindert.
Im Forstrecht gehören zu den Schutzwäldern auch Wälder in Steillagen außerhalb von Berggebieten (Straßenschutzwald, Erosionsschutzwald), auf labilen Standorten (z. B. Flugsand) oder an Gewässern (Uferschutz). Neben dem unmittelbaren Schutz des Bodens, auf dem sie stehen, haben Schutzwälder auch Schutzfunktionen gegenüber umliegenden Siedlungen (z. B. Lärmschutzwald), Gewässern (Grundwasserschutz und Wasserrückhaltung, also die Vermeidung von Hochwasserspitzen) oder Kulturpflanzen (so schützt z. B. Wald oberhalb von Weinbergen diese vor abfließender Kaltluft).
Neben diesen verschiedenen auf Dauer angelegten Schutzwaldtypen gibt es auch sogenannten temporären Schutzwald. Hierbei handelt es sich um bestimmte Waldbestände, die anderen Beständen in Hauptwindrichtung vorgelagert sind. Sie schützen die benachbarten Waldbestände vor Sturmschäden und dürfen daher nicht ohne weiteres eingeschlagen werden.
Vom Schutzwald zu unterscheiden ist geschützter Wald, der seinerseits besonderen Schutz genießt, z. B. naturschutzrechtlich geschützte Waldgesellschaften.