Eine Schwangerschaftskonfliktberatung (auch: Schwangerenkonfliktberatung, SKB) ist in Deutschland eine besondere Form der Schwangerenberatung in dem Konflikt, der sich aus dem Wunsch der Schwangeren nach einem Schwangerschaftsabbruch einerseits und dem Recht auf Leben des Ungeborenen andererseits ergibt. Sie ist nach § 218a i. V. m. § 219 StGB erforderlich, damit ein Schwangerschaftsabbruch straffrei durchgeführt werden kann. Einzelne rechtliche Regelungen zur Schwangerschaftskonfliktberatung finden sich im Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten. Damit eine Beratungsbescheinigung ausgestellt werden kann, muss die Beratungsstelle eine staatliche Anerkennung haben, die in der Regel vom Sozialministerium des Landes erteilt wird. Das Bundesverfassungsgericht verlangt zudem, dass die Konfliktberatung organisatorisch getrennt sein muss von den Kliniken, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, damit keine unzulässige Verquickung von Beratung und finanziellem Interesse möglich ist.