Schwangerschaftskonfliktgesetz

Basisdaten
Titel: Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten
Kurztitel: Schwangerschaftskonfliktgesetz
Früherer Titel: Gesetz über Aufklärung, Verhütung, Familienplanung und Beratung (BeratungsG)
Abkürzung: SchKG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Familienrecht, Sozialrecht
Fundstellennachweis: 404-25
Erlassen am: 27. Juli 1992
(BGBl. I S. 1398)
Inkrafttreten am: 5. August 1992
Letzte Änderung durch: Art. 1 G vom 7. November 2024
(BGBl. I Nr. 351 vom 12. November 2024)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
13. November 2024
(Art. 3 G vom 7. November 2024)
GESTA: C021
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Schwangerschaftskonfliktgesetz regelt die Aufklärung, Verhütung, Familienplanung, Schwangerschaftskonfliktberatung und die Voraussetzungen für eine straflose Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sowie die vertrauliche Geburt in Deutschland.

Im ersten Abschnitt finden sich in den §§ 1 bis 4 allgemeine Vorschriften zur Aufklärung, Verhütung, Familienplanung und Beratung.

Im zweiten Abschnitt sind in den §§ 5 bis 11 Regelungen zur Schwangerschaftskonfliktberatung enthalten, die für den Arzt zur Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs nach § 218a Absatz 1 i. V. m. § 219 Absatz 2 Strafgesetzbuch führen.

Der dritte Abschnitt umfasst Regelungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen und Bußgeldvorschriften in den §§ 12 und 14.

Im vierten Abschnitt finden sich in den §§ 15 bis 18 Vorschriften zur Bundesstatistik über Schwangerschaftsabbrüche.

Im fünften Abschnitt (§§ 19 bis 24) stehen Regelungen zur Kostenübernahme bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen (bei finanziell bedürftigen Frauen).

Im sechsten Abschnitt (§§ 25 bis 34) ist die vertrauliche Geburt geregelt.


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