Das Schweizer Bankgeheimnis (auch Bankkundengeheimnis genannt) ist das in der Schweiz geltende Bankgeheimnis als gesetzliche Verpflichtung der Kreditinstitute, die ökonomische Privatsphäre ihrer Kunden gegenüber Dritten zu bewahren und sicherzustellen. Den Banken und speziell deren Mitarbeitern wird vorgeschrieben, keine kundenbezogenen Bankinformationen preiszugeben. Die Schweizer Banken sprechen statt von Bankgeheimnis von Bankkundengeheimnis, da nur der Kunde, nicht aber die Bank geschützt werde.
Am 6. Mai 2014 ist die Schweiz der Erklärung der OECD über den künftigen automatischen Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten beigetreten, womit das strikte Bankgeheimnis, für das die Schweiz zuvor eine gewisse Berühmtheit genoss, grösstenteils aufgehoben wurde.[1]