Als Schwurhand wird eine Geste der rechten Hand bezeichnet, welche die beim Ablegen eines Schwurs bzw. Eids (z. B. Amtseid) gesprochenen Worte bekräftigen soll.
Bei der typischen Stellung wird die rechte Hand erhoben, die Handinnenfläche dem Betrachter zugewandt, der Daumen, Zeige- und Mittelfinger (die Schwurfinger) parallel zueinander gestreckt sowie der Ringfinger und kleine Finger gebeugt.
Bei einer anderen häufigen Stellung der Schwurhand werden nicht nur die drei Schwurfinger, sondern alle Finger der erhobenen rechten Hand parallel zueinander gestreckt. In einigen Fällen wird bei dieser Handstellung gleichzeitig die linke Hand auf eine Bibel gelegt.
Manchmal wird bei einer Eidesleistung auch ganz auf die Schwurhand verzichtet.[1]