Eine Seefunkstelle (kurz: SeeFuSt) ist entsprechend der Definition der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) eine Funkstelle des Mobilen Seefunkdienstes an Bord eines nicht dauernd verankerten Wasserfahrzeugs, ausgenommen Rettungsgerätfunkstellen (wobei in der Bundesrepublik Deutschland Funkstellen auf verankerten Feuerschiffen als Seefunkstellen behandelt werden).