Ein Seeleute-Ausweis ist ein amtliches Dokument zum Nachweis einer beruflichen Tätigkeit in der Seeschifffahrt. Er soll den Landgang in fremden Häfen erleichtern, insbesondere wenn der Reisepass während des Diensts an Bord vom Kapitän auf dem Schiff verwahrt wird.
Völkerrechtlich geregelt ist der Seeleute-Ausweis durch das ILO-Übereinkommen 185 über Ausweise für Seeleute von 2003, das 2019 von 35 Staaten ratifiziert war.[1] Nach Art. 2 und 3 des Übereinkommens muss jeder Unterzeichnerstaat seinen Seeleuten auf Antrag einen Seeleute-Ausweis mit einem bestimmten Inhalt ausstellen. Nach Art. 6 Abs. 4 ist Ausweisinhabern in jedem Unterzeichnerstaat ein kurzfristiger, visumsfreier Landgang zu ermöglichen.
In manchen Staaten dient der Seeleute-Ausweis gleichzeitig als Ausbildungsnachweis für Seeleute nach dem STCW-Übereinkommen.