Selbstfahrende Arbeitsmaschine

Erntemaschine
Kehrmaschine
Bohrgerät
Eichfahrzeug

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (sfAM) sind Kraftfahrzeuge, „die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind.“ (§ 2 Nr. 17 FZV). Zu unterscheiden sind sie insofern vor allem von den solchen Beförderungszwecken dienenden Nutzfahrzeugen.

Bei ihnen handelt es sich trotz des ähnlich klingenden Begriffs nicht um selbstfahrende Kraftfahrzeuge, sie werden immer noch (Stand 2023) von Fahrern gesteuert (siehe auch unten Fahrerlaubnisrecht).


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