Selbsthilfegruppen sind selbstorganisierte Zusammenschlüsse von Menschen, die ein gleiches Problem oder Anliegen haben und gemeinsam etwas dagegen bzw. dafür unternehmen möchten. Typische Probleme sind etwa der Umgang mit chronischen oder seltenen Krankheiten, mit Lebenskrisen oder belastenden sozialen Situationen. Es gibt allerdings auch themen-offene Selbsthilfegruppe, z. B. themenoffene Männergruppen. Selbsthilfegruppen dienen im Wesentlichen dem Informations- und Erfahrungsaustausch von Betroffenen und Angehörigen, der praktischen Lebenshilfe sowie der gegenseitigen emotionalen Unterstützung und Motivation. Laut dem telefonischen Gesundheitssurvey[1] des Robert Koch-Instituts 2003 waren etwa 9 Prozent der erwachsenen Bevölkerung Deutschlands schon einmal Teilnehmer einer Selbsthilfegruppe. Fragt man danach, wie hoch der Anteil derer ist, die zum Zeitpunkt der Befragung eine Selbsthilfegruppe besuchen, so lag dieser 2005 bei 2,8 Prozent.[2] Die Zahl der Selbsthilfegruppen in Deutschland wird auf 70.000[3]–100.000 geschätzt. Selbsthilfegruppen werden meist ehrenamtlich geleitet.
Viele Selbsthilfegruppen treffen sich zur gegenseitigen persönlichen Unterstützung auf lokaler oder regionaler Ebene. Darüber hinaus sind sie häufig in themenspezifischen Selbsthilfeorganisationen auf Landes- und Bundesebene zusammengeschlossen. So können sie – in unterschiedlichem Grad – die Belange ihrer Mitglieder nach außen vertreten. Die häufigste Organisationsform ist dabei der eingetragene Verein, der Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit, Unterstützung von Forschungsprojekten bis hin zur politischen Interessenvertretung leisten kann. Selbsthilfegruppen ohne Angabe der Rechtsform werden als Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff. BGB) behandelt.[4]
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe ist ein Dachverband von 121 Bundesverbänden, 13 Landesarbeitsgemeinschaften sowie 5 Fachverbänden der Selbsthilfeorganisationen im Gesundheitsbereich. Selbsthilfekontaktstellen sind eigenständige lokale und regionale Facheinrichtungen, die Selbsthilfeaktivitäten durch kostenlose Dienstleistungen unterstützen.[5][6] Sie arbeiten themen- und indikationsübergreifend zu allen Themen der Gruppenselbsthilfe. Unter bestimmten Voraussetzungen können Selbsthilfegruppen im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V die Kosten für Büro, Räume, Öffentlichkeitsarbeit etc. erstattet bekommen.[7]