Sequester (Recht)

Ein Sequester ist ein Verwahrer eines sequestrierten Gegenstands bzw. Verwalter einer sequestrierten Liegenschaft.[1][2]

Ziel einer Sequestration ist es, die Sache zu erhalten bzw. sie während eines Rechtsstreits vor einer Verfügung durch den Nichtberechtigten zu schützen. Der Sequester soll nach Abschluss des Rechtsstreits zwischen den hinterlegenden Parteien die Sache an den Berechtigten herausgeben.

  1. Sequester Deutsches Rechtswörterbuch, abgerufen am 6. Dezember 2021.
  2. Eggert Winter: Sequester Gabler Wirtschaftslexikon, abgerufen am 6. Dezember 2021.

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