Sicherheitsfahrschaltung

Ein Sifa-Pedal im IC-Steuerwagen, rechts daneben der Fußtaster für das Makrofon.

Die Sicherheitsfahrschaltung, kurz Sifa, – nicht zu verwechseln mit der Totmanneinrichtung – ist eine auf Triebfahrzeugen und Steuerwagen eingebaute Einrichtung, die einen Zug per Zwangsbremsung zum Stehen bringt, wenn der Triebfahrzeugführer während der Fahrt handlungsunfähig[1] wird.

Sie ergänzt damit insbesondere die von außen wirkenden Zugbeeinflussungssysteme wie die Punktförmige Zugbeeinflussung, die Linienzugbeeinflussung oder European Train Control System und ermöglicht die einmännige Führung von Triebfahrzeugen.[2]

In der Schweiz wird die Sicherheitsfahrschaltung als Sicherheitssteuerung bezeichnet.[3]

  1. Der Lokomotivführer kann beispielsweise ohnmächtig werden, einen Schlaganfall erleiden oder durch Übermüdung oder Ablenkung einen Bedienungsfehler begehen.
  2. Ernst Anderegg: Sicherheitssteuerungen für Triebfahrzeuge.
    Schweizerische Bauzeitung, Band 68 (1950), Heft 15 (E-Periodica, PDF3.0 MB)
  3. Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) UVEK, 1. November 2020 (PDF; 9 MB). AB 50.2 Sicherheitssteuerung und Zugbeeinflussung

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