Sicherheitsschuh

Sicherheitsstiefel der Kategorie S3
Sicherheitsschuh der Kategorie S3
Video: Herstellung von Sicherheitsschuhen in manueller und industrieller Fertigung, 2002

Sicherheitsschuhe sind Halbschuhe und Stiefel, die als Schutzkleidung eingesetzt werden. Vorgeschrieben werden diese zum Beispiel von der Berufsgenossenschaft in der Industrie, im Handwerk, im Bauwesen und im Garten- und Landschaftsbau sowie bei der Feuerwehr, dem Technischen Hilfswerk, im Rettungsdienst, und bei der Polizei; sogar Köche müssen sie tragen.

Sicherheitsschuhe sind im vorderen Teil des Schuhs (zwischen Futter und Außenschaft) mit einer Schutzkappe aus Metall oder Kunststoff zum Schutz der Zehen ausgestattet. Das Obermaterial ist in der Regel Leder und die Schuhsohle besteht aus Gummi, Polyurethan oder thermoplastischen Elastomeren. Laut DGUV-Regel 112-191[1] haben Sicherheitsschuhe im Gegensatz zu Arbeitsschuhen zwingend eine Zehenschutzkappe, Arbeitsschuhe haben lediglich eine schützende Komponente, nicht aber unbedingt eine Schutzkappe.

  1. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Benutzung von Fuß- und Knieschutz. 17. Januar 2017, abgerufen am 17. Januar 2017.

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