Sippe bezeichnet das Verhältnis der Blutsverwandtschaft innerhalb vaterrechtlich organisierter Gruppen, die in germanischer Zeit eine historische Bedeutung hatten.[1] Das Wort (althochdeutsch sippia, altnordisch als Pluralwort sifjar, wahrscheinlich etymologisch mit dem Namen der Göttin Sif identisch) bezeichnet eine verwandtschaftlich zusammengehörige Gruppierung von Menschen. Die begriffliche Bedeutung ist verhältnismäßig ungenau oder unterschiedlich definiert.
Im allgemeinen Sinne bezeichnet Sippe eine Großfamilie mit gemeinsamer, gegebenenfalls erdachter Herkunft und (vor allem in vorstaatlichen Gesellschaften) mit religiöser, wirtschaftlicher und politischer Funktion. Es ist eine veraltete und unscharfe Bezeichnung für die Gesamtheit der Blutsverwandtschaft und Schwägerschaft einer Person in auf- und absteigender Linie, einschließlich der Seitenverwandten, ihrer Ehepartner und Nachkommen.[2] Das abgeleitete Wort Sippschaft bezeichnet umgangssprachlich oder abwertend Verwandtschaft im Allgemeinen.[3]
Der Duden definiert Sippe als eine durch bestimmte Vorschriften und Bräuche (besonders im religiösen, rechtlichen und wirtschaftlichen Bereich) verbundene, oft eine Vielzahl von Familien umfassende Gruppe von Menschen mit gemeinsamer Abstammung.[4]