In der Softwaretechnik bezeichnet der Begriff Softwarewartung „die Veränderung eines Softwareprodukts nach dessen Auslieferung, um Fehler zu beheben, Performanz oder andere Attribute zu verbessern oder Anpassungen an die veränderte Umgebung vorzunehmen.“[1] In Deutschland wird darüber hinaus geregelt: „Die Aufgabe der Wartung umfasst sämtliche Maßnahmen zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der eingesetzten IT-Verfahren und Software. Hierzu gehören auch erforderliche fachliche und technische Anpassungen der IT-Infrastruktur.“[2]. Diese gesetzliche Regelung grenzt hierbei bewusst die Softwarepflege gegenüber der Softwarewartung durch Fokussierung auf den Erhalt der Funktionsfähigkeit ab.
Im weiteren Sinne darf man auch Dienstleistungen und Maßnahmen, die die von der Norm beschriebenen Veränderungen begleiten oder unterstützen, zur Softwarewartung rechnen. Die Softwarewartung dient in der Regel dazu, die Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit von Software zu erhalten.