Unter einer Sommerresidenz (oder auch einem Sommerschloss) versteht man ein Schloss oder eine Burg, welche nur vorübergehend – vor allem im Sommer – bewohnt wurde und sich häufig in relativer Nähe zum Hauptwohnsitz des Erbauers befand. Der Begriff Sommerresidenz bezieht sich typischerweise auf die Sommersitze von Landesherren. Zweitresidenzen sind nicht notwendigerweise als Sommerresidenzen anzusehen. Im übertragenen Sinn wird damit auch der Standort eines Sommerschlosses oder ein sonstiger, vorübergehend genutzter „Sommeraufenthaltsort“ von Herrschern bezeichnet, etwa eine Ortschaft, eine Region oder eine Insel, bisweilen auch ein Kurort. Noch heute existieren solche Sommerresidenzen in monarchisch regierten Ländern, aber auch in Republiken als Sommersitz des jeweiligen Staatsoberhauptes – wie u. a. in Österreich, Kroatien oder Tschechien.
In bürgerlichen Zusammenhängen spricht man von Sommersitz, Sommerhaus oder Ferienhaus.