Sonderurlaub ist eine Form des Urlaubs, der für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen gewährt wird. Sonderurlaub dauert in der Regel nur wenige Tage und wird als Ausnahme von dem arbeitsrechtlichen Grundsatz Ohne Arbeit kein Lohn nur dann vergütet, wenn es dafür im Einzelfall eine Anspruchsgrundlage gibt.