Soziale Randgruppe (Schweizerisch auch: Randständige) ist eine Bezeichnung für sehr verschiedene jeweils als nicht integriert geltende Bevölkerungsteile innerhalb der Gesellschaft. Grundlage dieser Bezeichnung ist eine Vorstellung von Gesellschaft, die gekennzeichnet ist durch die beiden Annahmen eines (einigermaßen) einheitlichen und gut funktionierenden „Innen“ einerseits, und nicht integrierter oder integrierbarer „Außenseiter“ andererseits. Bezugspunkt für die Frage nach der „Integration“ kann dabei entweder die Teilhabe am gesellschaftlichen Reichtum (Eigentum und Einkommen) oder die Übereinstimmung in Bezug auf herrschende soziale Normen und Gesetze sein; auch Überschneidungen hinsichtlich dieser beiden Ausgangspunkte sind möglich.
Die ausschließlich personen- und defizitorientierte Bezeichnung „Asoziale“, die in diesem Zusammenhang umgangssprachlich verwendet wird, stammt aus dem 19. Jahrhundert und wurde in der Zeit des Nationalsozialismus als Ausschlusskategorie und als solche auch als Häftlings-Kategorie in Konzentrationslagern verwendet (siehe unten).