Sozialgesetzbuch (Deutschland)

SGB VI in der Ausgabe der Deutschen Rentenversicherung (2009)

Das deutsche Sozialgesetzbuch (SGB) ist die Kodifikation des Sozialrechts im formellen Sinn. Das Werk wird seit den 1970er Jahren schrittweise aufgebaut; heute sind im Sozialgesetzbuch die wesentlichen Bereiche dessen geregelt, was dem Sozialrecht zugerechnet wird.

Nicht darin erfasst ist das sogenannte soziale Recht, also das unter sozialen Gesichtspunkten überlagerte Privatrecht, etwa das soziale Wohnraummietrecht oder der soziale Schutz von Arbeitnehmern.[1]

  1. Eberhard Eichenhofer: Sozialrecht. 10. Auflage. Mohr Siebeck, Tübingen 2017, ISBN 978-3-16-155320-2, Rn. 168–170.

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