Der Sparer-Pauschbetrag ist ein Freibetrag im deutschen Einkommensteuergesetz, der Kapitaleinkünfte (z. B. Einnahmen aus Zinsen und Dividenden) bis zur Höhe von 1000 Euro im Rahmen der Einzelveranlagung bzw. 2000 Euro bei einer Zusammenveranlagung pro Jahr steuerfrei stellt.[1]