Sparkassen sind Kreditinstitute im Sinne des § 1 KWG, deren Leitgedanke darin besteht, in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstands, und der öffentlichen Hand mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen. Sie unterstützen damit die Aufgabenerfüllung der Kommunen, fördern den Sparsinn und die Vermögensbildung breiter Bevölkerungskreise und die Wirtschaftserziehung der Jugend.[1]
Sparkassen gehören heute zu den Universalbanken, weil sie alle nichtkreditären Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen mit allen Kundengruppen, auch außerhalb des Geschäftsbereichs, betreiben dürfen.