Sperrwerk (Wasserbau)

Huntesperrwerk bei Elsfleth

Sperrwerke sind im Wasserbau Querbauwerke in einem Tidefluss, also einem Fluss, dessen Wasserstand aufgrund der Gezeiten stark schwankt. Diese Querbauwerke haben Öffnungen, die bei Bedarf geschlossen werden können, um das dahinter liegende Binnenland vor Überflutungen zu schützen.

Die Terminologie-Norm DIN 4047, Teil 2, definiert nur, was ein Sperrwerk ist, und macht keine Unterscheidung zwischen Sperrwerk allgemein und Sturmflutsperrwerk.[1] Daher wird die Bezeichnung „Sturmflutsperrwerk“ zuweilen auch für ein sturmflutfestes Tidesperrwerk verwendet. So gut wie alle Tidesperrwerke sind entweder Teil der vorderen Deichlinie oder waren es zu ihrer Bauzeit. Dementsprechend sind sie auch sturmflutfest gebaut. Das einzige deutsche Tidesperrwerk, das von vornherein im Schutz eines Sturmflutsperrwerks errichtet wurde, ist das in Bremerhaven.

Auch Sperrtore zum Hochwasserschutz an Binnenflüssen werden als Sperrwerke bezeichnet, z. B. das Sperrtor Marientor in Duisburg.

  1. DIN 4047-2 (Landwirtschaftlicher Wasserbau; Begriffe; Hochwasserschutz, Küstenschutz, Schöpfwerke) – knappes Inhaltsverzeichnis (PDF)

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