Spezialmarkt

Der zum Marktgewerbe gehörende Spezialmarkt ist nach der Legaldefinition des § 68 Abs. 1 GewO eine im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren feilbietet.


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