Spielbankabgabe

Die Spielbankabgabe ist eine Steuer, die von den Betreibern öffentlicher Spielbanken in der Bundesrepublik Deutschland zu entrichten ist. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Differenzbetrag aus den Einsätzen und Gewinnen der Spieler, dem Bruttospielertrag. Sie beträgt ungefähr 80 Prozent der Bruttospielerträge.

Die Spielbankabgabe ist eine sehr alte Steuer, die bereits im Mittelalter in unterschiedlicher Form in vielen deutschen Städten erhoben wurde. Das Aufkommen der Spielbankabgabe steht in Deutschland den Ländern zu. Es betrug 100 Mio. € im Jahr 2021. Rechtsgrundlage für die Spielbankabgabe sind die Spielbankgesetze der Bundesländer und die Verordnung über öffentliche Spielbanken vom 27. Juli 1938[1].

  1. Verordnung über öffentliche Spielbanken

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