Sprengel (evangelisch)

Das Wort Sprengel (ursprünglich: sprengel oder sprengil als Name für den Weihwassersprenger des katholischen Priesters oder Bischofs) bezeichnet heute in bestimmten deutschen evangelischen Landeskirchen oder Freikirchen den Wirkungsbereich ihrer Regionalbischöfe. Deren Wirkungsbereich ist deckungsgleich mit Teilen des Wirkungsbereiches des kirchenleitenden Bischofs. Sprengel gibt es in jenen evangelischen Kirchen, die so groß sind, dass bestimmte bischöfliche Aufgaben an eigene Bischöfe bzw. an Regionalbischöfe delegiert werden müssen, die dabei eine der folgenden Dienstbezeichnungen tragen: Bischof[1], Regionalbischof[2], Landessuperintendent, Generalsuperintendent, Propst, Prälat. Zu dem jeweiligen Sprengel gehören diejenigen Kirchenkreise und Kirchengemeinden, die im Wirkungsbereich des Regionalbischofs liegen. Jeder Sprengel ist dabei ein besonderer historisch gewachsener kirchlicher Lebensbereich evangelischer Christen mit eigenen Frömmigkeitsformen und wird nicht mehr nur als mittlere Verwaltungsebene in der Hierarchie der Evangelischen Kirche verstanden, sondern auch als Summe aller Angebote und Aktivitäten von Christen in ihren Kirchengemeinden und Kirchenkreisen.

In anderen Landeskirchen wird der Begriff in Bezug auf große Kirchengemeinden mit mehreren Pfarrstellen verwendet, um das Wirkungsgebiet oder spezielle Aufgaben der Stelleninhaber näher zu definieren.[3] Die Sprengelordnung mit zu beraten ist in der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern eine der Aufgaben des Kirchenvorstands.[4]

Ein Sprengel ist mit einem Regierungsbezirk in der weltlichen Verwaltung vergleichbar. In zahlreichen Kirchen wird anstelle des Wortes Sprengel die Bezeichnung Kirchenkreis, Prälatur oder Propstei verwendet. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland und die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers benutzen etwa die Bezeichnung Sprengel für den Seelsorgebezirk eines Bischofs[1] bzw. Regionalbischofs[2].
Bei der Evangelischen Kirche A. u. H. B. in Österreich entspricht die (Landes-)Superintendentur zwar einem Sprengel, aber nur der Gesamtkirche steht ein Bischof vor.[5]

  1. a b Bischöfinnen und der Bischof in den Sprengeln. In: Website. Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland, Kommunikationswerk der Nordkirche, Hamburg, abgerufen am 25. November 2023.
  2. a b Vom Harz bis ans Meer. Sprengel und Kirchenkreise der Landeskirche Hannovers. In: Internetpräsenz. Evangelische Medienarbeit der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers, Hannover, abgerufen am 25. November 2023.
  3. Evang.-Luth. Kirche in Bayern: Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Abgerufen am 2. Mai 2024.
  4. Amt für Gemeindedienst Nürnberg: Praxisheft Kirchenvorstand Bd. 2, Kirchengemeindeordnung,§ 21 Aufgaben des Kirchenvorstandes im Allgemeinen, Ziffer 7. Abgerufen am 2. Mai 2024.
  5. Evangelische Kirche in Österreich. In: Internetpräsenz. Öffentlichkeitsreferat der Diözese A.B. Wien, Evang. Superintendentur A.B. Wien, abgerufen am 25. November 2023.

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