Das Sprengstoffrecht umfasst die Rechtsnormen im Umgang mit Explosivstoffen; es umfasst insbesondere die einschlägigen Gesetze, die zugehörigen Verordnungen sowie rechtsverbindliche Richtlinien, Normen und Vorschriften:
Daneben unterliegen alle Explosivstoffe den einschlägigen Regelungen über Gefahrstoffe (als Chemikalie) und Gefahrgut (als Transportgut).