In der DDR wurde staatlicherseits erzwungenes Doping betrieben. Die offizielle Bezeichnung für die staatlichen Vorgaben, die in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zum Aufbau eines geheimen und umfassenden Systems des staatlich organisierten, erzwungenen Dopings bei Leistungssportlern sowie zur Entwicklung entsprechender Substanzen führten, lautete Staatsplanthema 14.25.[1] Etwa 12.000 Sportler waren betroffen, bei etwa 2.000 davon werden körperliche oder psychische Spätfolgen erwartet, mehrere Sportler sind in Folge der Schädigungen verstorben.