Staatsluftfahrzeug

Ein Staatsluftfahrzeug ist ein Luftfahrzeug, welches im Militär-, Zoll- und Polizeidienst verwendet wird. Staatsluftfahrzeuge führen Staatsflüge durch, sind also in staatlicher Mission unterwegs.[1]

Staatsluftfahrzeuge, die das Hoheitsgebiet eines anderen Staates überfliegen oder dort landen möchten, benötigen dazu eine besondere Genehmigung der zuständigen Stellen des anderen Staates, z. B. in Form einer Diplomatic Clearance.[1]

  1. a b Gesetz über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt und die Annahme der Vereinbarung vom 7. Dezember 1944 über den Durchflug im internationalen Fluglinien. In: Bundesgesetzblatt. Band 1956, Nr. 10. Deutscher Bundestag, Bonn 7. April 1956, S. 412–413, Artikel 3 (b) – (d) (bgbl.de [PDF; abgerufen am 2. November 2023]).

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