Stadtwald

Stadtwald Eilenriede mit Graben- und Wallrest der mittelalterlichen Landwehr

Mit Stadtwald oder Stadtforst wird ein Wald bezeichnet, der sich im Besitz einer Stadt befindet. In Deutschland handelt es sich in der Regel um Körperschaftswald nach § 3 Bundeswaldgesetz. Zur Erholung der Stadtbewohner weisen Stadtwälder meist eine höhere Dichte von Freizeiteinrichtungen wie Spielplätze, Gaststätten, Reit- und Wanderwege auf.


From Wikipedia, the free encyclopedia · View on Wikipedia

Developed by Tubidy