Stallpflicht oder Aufstallungsgebot ist eine sog. Biosicherheitsmaßnahme zur Bekämpfung von Tierseuchen und bezeichnet die behördliche Anordnung, Nutztiere aus Freilandhaltung und Offenstallsystemen in geschlossenen Ställen zu halten.
Durch die Stallpflicht soll verhindert werden, dass Tiere, die zum menschlichen Verzehr bestimmt sind, durch frei lebende Wildtiere mit Krankheitserregern infiziert werden.