Stammlinie

Stammlinie oder Stammreihe bezeichnet in der Genealogie (Familiengeschichtsforschung) eine Abstammungs- und Erbfolge, die nur über die Vorväter an ihre ehelichen Söhne führt.[1] Dabei werden Familienname, Verwandtschaftsbeziehungen, Ansehen, soziale Stellung, Privilegien und Eigentum von einer Generation an die nächste einlinig nach der Abstammung des Mannes übertragen und vererbt (in der Väterlinie). Eine Tochter kann die Stammlinie ihres Vaters nicht fortsetzen, weil ihre Kinder (Enkel ihres Vaters) zur Linie des Ehemannes gehören und dessen Namen tragen.

Stammlinien finden sich bei allen Adelshäusern und Herrschergeschlechtern des europäischen Kulturraums (sowie weltweit), ebenso in vielen bürgerlichen Familien. Eine Stammlinie verläuft in aufsteigender Reihe (Aszendenz) über den Vater, seinen Vater (Großvater), dessen Vater (Urgroßvater), und so weiter zurück bis zum Gründer dieser Linie, dem „Stammvater(Ahnherrn). Im Allgemeinen umfasst eine Stammlinie mindestens vier Vorfahren-Generationen bis zum väterseitigen Ururgroßvater, oft aber zehn und mehr Generationen; zum Nachweis der Ehelichkeit der Nachkommen werden meist auch die Ehefrauen der Vorväter namentlich genannt.

Für den Fall, dass es in der Stammlinie keinen männlichen Nachkommen gibt, entwickeln Adelsfamilien komplizierte Regelungen bezüglich der Erb- und Rechtsnachfolge, wie das Majorat (Ältestenrecht), oder in seltenen Fällen ein Erbtochter- oder Erbjungfernrecht; durch solche Abfolgen kann allerdings die als Mannesstamm bezeichnete Hauptlinie gänzlich „erlöschen“ (siehe dazu das Wappenrecht).[2]

Eine wichtige Rolle spielt, ob die Vaterschaft biologisch oder nur rechtlich begründet ist (durch Vaterschaftsanerkennung oder Adoption); allerdings muss eine behauptete blutsverwandte Abstammung vom Vorvater nicht immer den Tatsachen entsprechen (siehe Kuckuckskinder und Fehlender Vaterschafts­beweis), vor allem bei nur mündlich überlieferten Vorväter-Generationen (siehe Herkunftssagen).

Stammlinien beinhalten zumeist keine Geschwisterteile der Vorväter (Seitenverwandte wie Onkel, Großtanten oder Urgroßonkel), sowie keine Verwandten der Ehefrauen (affine Verwandte: Schwägerschaft). Die biblische Vätergeschichte beschreibt allerdings neben der Stammlinie des Erzvaters Abraham auch die jeweiligen Brüder – und manchmal auch Schwestern – der Vorväter und ihrer (teils mehreren) Ehefrauen. Anschauliche Beispiele für eine strikte, sehr lange Stammlinie bilden die beiden erfundenen „Stammbäume von Jesus Christus“ in den biblischen Evangelien: reine (Erbsohn-)Vater-Abfolgen bis zu 78 Generationen zurück („fiktive Genealogien“ zur Ansippung an Abraham und Noah).

Grafische Darstellung der Stamm­linie des amerika­nischen Gold­suchers Ed Schieffelin (1847–1897)
  1. Proseminar Mittelalterliche Geschichte: Die Grundbegriffe der Genealogie 3. (Memento vom 1. Dezember 2015 im Internet Archive) In: CommSyWiki.uni-hamburg.de. 2016, abgerufen am 12. März 2020.
  2. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen Mannesstamm.

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