Stander

Als Stander bezeichnet man üblicherweise dreieckige,[1][2] außerhalb des Marine- und Schifffahrtswesens aber auch anders (häufig quadratisch) geformte Flaggen zur Kennzeichnung von Funktionen, Befehlsstellen oder Amtspersonen bzw. deren Fahrzeugen oder Standorten, oder zur Signalübermittlung. Ursprung sind die mittelalterlichen Standarten, die Truppenführern und Herrschern zur Kennzeichnung ihrer Anwesenheit vorangetragen wurden. Stander finden unter anderem Verwendung als

  1. Buchstabe „S“ „Stander“ im Lexikon der Deutschen Marine
  2. Grundgesetz des Deutschen Segler-Verbands (DSV) (Memento vom 28. Januar 2015 im Internet Archive) siehe § 1 Abs. II Nr. 5 der Aufnahme- und Beitragsordnung

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