Standesherrschaft (in Schlesien Freie Standesherrschaft) war die Bezeichnung für einige territoriale Verwaltungseinheiten im Königreich Sachsen, dem Königreich Preußen sowie dem Kaiserreich Österreich vom 18. bis zum 20. Jahrhundert. Sie waren aus Herrschaften hervorgegangen und gehörten einem Standesherrn. Zu unterscheiden sind die Besitzer von solchen Standesherrschaften von den Standesherren im Deutschen Bund.