Standgericht

Ein Standgericht ist ein Ausnahmegericht bei Unterdrückung von Aufständen und inneren Unruhen.

Die Urteile kann der in einem Ort oder Lager anwesende oberste Befehlshaber sofort bestätigen und vollziehen lassen. Das Standrecht proklamieren heißt, der Einwohnerschaft und den Soldaten kundgeben, dass solche Ausnahmegerichte eingesetzt sind. Die Gerichtsbarkeit bezieht sich auf alle, also Militärs und Zivilisten. Die Rechtmäßigkeit von Standgerichtsurteilen, die während der Zeit des Nationalsozialismus in der Endphase des Zweiten Weltkrieges ergingen, war in Deutschland bis zum ersten Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege von 1998 umstritten. In Deutschland sind Ausnahmegerichte – also auch Standgerichte – seit 1949 verfassungswidrig.


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