Statutum in favorem principum

Das Statutum in favorem principum (Würzburger Ausfertigung)

Das Statutum in favorem principum (deutsch Statut zugunsten der Fürsten, die Bezeichnung stammt aus dem 19. Jahrhundert), auch Reichsspruch von Worms genannt, ausgestellt auf dem Hoftag in Worms vom 1. Mai 1231, war ein Privileg König Heinrichs (VII.) an die Reichsfürsten des Heiligen Römischen Reiches. Der König war insbesondere wegen seiner städtefreundlichen Politik in Konflikt mit den Reichsfürsten geraten. Kaiser Friedrich II. musste das Privileg im Mai 1232 bestätigen. Ein Teil der Bestätigung wurde allerdings schon im Januar in Ravenna ausgefertigt.[1]

Es beinhaltet die Festschreibung aller bis zu diesem Zeitpunkt den Fürsten zuerkannten und von ihnen selbst erworbenen Vorrechte (Regalien) in 23 Artikeln. Außerdem bedeutet diese Urkunde eine Garantieerklärung der genannten Privilegien für die Zukunft, wie Selbstständigkeit bei der Verwaltung des eigenen Territoriums, Gerichtsbarkeit und Erhebung von Zöllen. Gemeinsam mit der Confoederatio cum principibus ecclesiasticis bildete es den Ausgangspunkt der föderalistischen Entwicklung im Reich und seinen Nachfolgestaaten.

  1. Bremisches Urkundenbuch: Urkunden bis 1300, S. 198/199, Nr. 168: «revocamus in irrito et cassamus in omni civitate vel oppido Alemanie comunia, consilia et magistros civium …, qui ab universitate civium sine archiepiscoporum vel episcoporum beneplacito statuuntur, …», „widerrufen und kassieren in jeder Stadt oder Kleinstadt Gemeinden, Räte und Bürgermeister, die ohne Genehmigung der Erzbischöfe oder Bischöfe eingesetzt wurden, …. Ravenna 31. Januar 1232 (in manchen Ausfertigungen steht 1231)“

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