Stavenrecht

Das Stavenrecht ist ein nur an der nordfriesischen Küste gewohnheitsrechtlich anerkanntes dingliches Nutzungsrecht an einem Deichgrundstück, das im Laufe des 17. Jahrhunderts entstanden und gem. Art. 55, 184 EGBGB[1] auch nach Einführung des BGB als altrechtliches Erbbaurecht erhalten geblieben ist. Es kann jedoch seit dem 1. Januar 1900 nicht mehr neu begründet werden. Seit 1919 unterfällt es der Verordnung über das Erbbaurecht.

Das Stavenrecht gewährt das vererbbare, übertragbare, teilbare und belastbare Recht, auf einem bestimmten Deichstück ein Gebäude errichten und unterhalten zu dürfen.[2]

  1. Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
  2. Kathrin Navotki: Die schleswigsche Deichstavengerechtigkeit. Vom 17. Jahrhundert bis in die Gegenwart: Eine gewohnheitsrechtliche Superfizies an nordfriesischen Deichgrundstücken und ihre Entwicklung. (= Rechtshistorische Reihe. 282). Frankfurt am Main 2004. Besprechung von Götz Landwehr

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