Die Steuerberaterkammer ist die örtlich zuständige Berufsvereinigung für Steuerberater. Die Kammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts (KdöR). Rechtsgrundlage für die Errichtung, Organisation und Tätigkeit der Steuerberaterkammern sind die §§ 73 ff. des Steuerberatungsgesetzes.
Alle Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften sind Pflichtmitglied einer Steuerberaterkammer.