Die stille Gesellschaft (Abkürzung sG) ist im deutschen und im österreichischen Gesellschaftsrecht eine Sonderform einer Personenvereinigung. Sie gehört zu den Personengesellschaften, ist jedoch keine Handelsgesellschaft. Ohne weitere Vereinbarung hat die stille Gesellschaft nach der gesetzlichen Konzeption eher den Charakter eines Schuldverhältnisses und weniger den eines Gesellschaftsverhältnisses im engeren Sinne.
Das schweizerische Gesellschaftsrecht kennt hingegen das Institut der Stillen Gesellschaft nicht. Es ist jedoch möglich, eine Einfache Gesellschaft so auszugestalten, dass es sich um eine Stille Gesellschaft handelt, die mit dem gleichnamigen Institut anderer Rechtssysteme weitgehend identisch ist.