Eine Stillhaltezusage ist eine gesetzlich nicht geregelte, aber praktisch häufige Verfahrensweise im deutschen Verwaltungsprozessrecht. Eine beklagte Behörde kann danach im Prozess gegenüber dem Verwaltungsgericht eine Stillhaltezusage dergestalt abgeben, dass sie ein Verwaltungshandeln, welches Gegenstand des Prozesses ist, bis zur Entscheidung des Gerichts unterlässt, also einstweilen „stillhält“. Der Kläger muss dann keine einstweilige Anordnung beantragen, dass das fragliche Verwaltungshandeln bis zur Entscheidung des Gerichts zu unterlassen ist. Ein so genannter Hängebeschluss wird dann nicht benötigt. Stillhaltezusagen dienen damit der Entlastung der Verwaltungsgerichte.