Storting | |
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Basisdaten | |
Sitz: | Oslo |
Legislaturperiode: | 4 Jahre |
Erste Sitzung: | 1814 |
Abgeordnete: | 169 |
Aktuelle Legislaturperiode | |
Letzte Wahl: | 13. September 2021 |
Nächste Wahl: | September 2025 |
Vorsitz: | Masud Gharahkhani (Ap) |
Sitzverteilung: | Regierung (76)
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Website | |
stortinget.no | |
Stortinggebäude am Eidsvolls plass | |
Das Storting (norwegisch, wörtlich „Großes Thing“, „Großversammlung“) ist das Parlament von Norwegen mit Sitz im Stortingsgebäude in Oslo. Das Storting hat die Aufgabe, Gesetze zu verabschieden, den Haushalt zu beschließen und die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Die Zahl der Abgeordneten beträgt 169. Davon werden 150 in den 19 Wahlkreisen gewählt, die jeweils einen Mehrmandatswahlkreis bilden. Die restlichen 19 Sitze entfallen auf landesweit berechnete Ausgleichsmandate. In jedem Wahlkreis wird eines dieser Ausgleichsmandate verteilt. Bis zur Parlamentswahl 2017 stimmten die Wahlkreise mit den Provinzen (Fylker) überein. Für die Wahl 2021 wurden weiterhin die gleichen Wahlkreise verwendet, die nach der landesweiten Regionalreform allerdings nicht mehr deckungsgleich zu den Provinzen waren.[1]
Im Plenum des Parlaments sitzen die Abgeordneten nicht in Fraktionen zusammen, sondern nach Heimatprovinzen getrennt. Die Legislaturperiode wurde 1938 auf vier Jahre festgelegt; eine vorzeitige Auflösung ist nicht möglich.
Das Storting existiert seit der Annahme der norwegischen Verfassung am 17. Mai 1814 in Eidsvoll und bestand auch während der bis 1905 andauernden Personalunion mit Schweden. 1884 setzte sich der Parlamentarismus durch, seitdem ist die Regierung von der Mehrheitsbildung im Storting abhängig. Dominierten zunächst die Liberalen das Parlament, stellt seit 1927 die sozialdemokratische Arbeiterpartei die größte Fraktion, von 1945 bis 1961 mit absoluter Mehrheit.
Bis 2009 teilte sich das Storting für die Beratung von Gesetzentwürfen in zwei Kammern auf: Drei Viertel der Storting-Abgeordneten bildeten das Odelsting und ein Viertel das Lagting. Für alle anderen Aufgaben (Generaldebatte, Kontrolle der Regierung, Fragestunde usw.) trat das Parlament geschlossen zusammen. Die Aufteilung in zwei Kammern wurde 2007 mit Wirkung ab 2009 abgeschafft, sodass das Storting heute ein reines Einkammerparlament ist.