Strafanzeige

Tatblatt einer Strafanzeige in der Endsachbearbeitung der Polizei, noch ohne KAN-Nr. und Aktendeckel

Eine Strafanzeige (in der Schweiz: Verzeigung; in Österreich auch Sachverhaltsdarstellung[1][2]) ist die Mitteilung eines Sachverhalts an die Strafverfolgungsbehörden oder ein Amtsgericht, der nach Auffassung des Mitteilenden einen Straftatbestand erfüllen könnte. Die Strafanzeige ist von dem Strafantrag zu unterscheiden, der eine Prozessvoraussetzung sein kann.

  1. Duden | Sachverhaltsdarstellung | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft. Abgerufen am 2. Juni 2020.
  2. Salzburger Nachrichten: SPÖ zeigt Strache und Gudenus bei der Staatsanwaltschaft an. Abgerufen am 2. Juni 2020.

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