Strahlenschaden

Strahlenschäden sind Schäden, die durch ionisierende Strahlung an Lebewesen oder Material hervorgerufen werden. Die Strahlung kann aus natürlichen oder künstlichen Quellen stammen. Neutronenstrahlung wirkt nur indirekt ionisierend, verursacht aber ebenfalls Strahlenschäden.[1] Strahlenschäden werden gelegentlich auch als Verstrahlung bezeichnet.[2] Die Widerstandsfähigkeit gegen Strahlenschäden wird als Strahlenresistenz bezeichnet.

Wegen der Einschränkung auf Schädigungen durch ionisierende Strahlen sind mit „Strahlenschaden“ Schäden durch reine Wärmewirkung von Strahlung (z. B. Verbrennung (Medizin)) in der Regel nicht gemeint.

Die Strahlung gibt beim Eindringen in Materie an die getroffenen Atome oder Moleküle Energie ab. Dabei werden unter anderem Atome räumlich verschoben, Elektronen aus den Atomhüllen geschlagen und chemische Bindungen aufgebrochen, wobei Radikale entstehen, die ihrerseits wieder Schäden hervorrufen können.

  1. H.-G. Vogt, H. Schultz: Grundzüge des praktischen Strahlenschutzes. Hanser, 1992, ISBN 3-446-15696-8.
  2. Brockhaus Enzyklopädie. 21. Auflage, 2006.

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