Streckennutzungsrecht

Streckennutzungsrecht bedeutet in der Europäischen Union das Recht, spezifische Fahrwegkapazität in Form einer Zugtrasse in Anspruch zu nehmen. Streckennutzungsrechte werden von dem Betreiber der Infrastruktur an einen Antragsteller (Eisenbahnverkehrsunternehmen) zugewiesen. Die jeweiligen Rechte und Pflichten von Betreibern der Infrastruktur und Antragstellern in Bezug auf die Zuweisung von Fahrwegkapazität können in einem Rahmenvertrag festgelegt werden.[1] Hierfür ist eine Streckennutzungsgebühr zu entrichten, auch Trassennutzungsgebühr Trassengebühr oder Trassenpreis genannt.

  1. Art. 38, Richtlinie 2012/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L, Nr. 343, 14. Dezember 2012, S. 32–77.

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