Stromgestehungskosten

Stromgestehungskosten für erneuerbare Energien und konventionelle Kraftwerke in Deutschland. Datenquelle: Fraunhofer ISE; Juni 2021[1]

Stromgestehungskosten (englisch Levelized Cost of Electricity, LCOE) sind in der Energiewirtschaft eine Maßeinheit, die die Kosten für die Errichtung und den jährlichen Betrieb einer Anlage ins Verhältnis zur Stromerzeugungsmenge über die gesamte Lebensdauer der Anlage setzt.[2] Sie werden zum Beispiel in Euro oder Dollar je Megawattstunde angegeben.

Stromgestehungskosten dienen dem Vergleich von Kraftwerken mit verschiedenen Erzeugungs- und Kostenstrukturen. Sie ergeben sich aus den Kapitalkosten und den fixen und den variablen Betriebskosten. Variable Betriebskosten sind unter anderem Brennstoffkosten und Kosten für Emissionsrechte.

Die Stromgestehungskosten betrachten nur die Kosten der jeweiligen Stromerzeugungsanlagen. Für die gesamten Kosten der Stromversorgung fallen weitere Kosten an, insbesondere Kosten für die Verteilung der erzeugten elektrischen Energie über Stromnetze und bei dargebotsabhängigen Erzeugungsanlagen (insbesondere Windkraft- und Photovoltaikanlagen) die Kosten für Speicherung und Entspeicherung oder den Kapazitätsmarkt.[2][3] Die Höhe dieser Kosten hängt von der nationalen Stromerzeugungsstrategie ab. Stromgestehungskosten sind somit nach einem Gutachten der Technischen Universität Nürnberg unter Beteiligung der Wirtschaftsweisen Veronika Grimm kein guter Indikator für künftige Strompreise.[4]

  1. Christoph Kost, Shivenes Shammugam, Verena Fluri, Dominik Peper, Aschkan Davoodi Memar, Thomas Schlegl: Stromgestehungskosten Erneuerbare Energien. Fraunhofer-Institut für solare Energiesysteme ISE, Freiburg Juni 2021 (fraunhofer.de [PDF]).
  2. a b Gestehungskosten von Strom im Vergleich. Deutscher Bundestag, S. 4, abgerufen am 25. Februar 2024.
  3. Stromgestehungskosten von Erneuerbaren sind kein guter Indikator für zukünftige Stromkosten. Abgerufen am 11. April 2024.
  4. Stromgestehungskosten von Erneuerbaren sind kein guter Indikator für zukünftige Stromkosten. Abgerufen am 11. April 2024.

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