Ein Studierendenwerk oder Studentenwerk ist eine Einrichtung an Hochschulen zur sozialen Betreuung der dort Studierenden.[1] Die Studierendenwerke sind in Deutschland für die Förderung der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studierenden zuständig. Ursprünglich entstanden als studentische Selbsthilfeeinrichtungen, sind sie heute durch Ländergesetze geregelt und nahezu alle als Anstalten des öffentlichen Rechts organisiert.
Die derzeit 57 Studierendenwerke Deutschlands sind durch landesgesetzlich festgelegte Zuständigkeiten für eine oder mehrere Hochschulen und Städte räumlich voneinander abgegrenzt. Ihre Größe ist sehr unterschiedlich, sie reicht von ca. 1.300 bis 125.000 Studierenden im Zuständigkeitsgebiet und von 11 bis 790 Beschäftigte. Die Studierendenwerke arbeiten im Dachverband Deutsches Studierendenwerk (DSW) zusammen.