Ein Superintendent (lateinisch superintendens, wörtlich ‚Aufseher‘, Lehnübersetzung von altgriechisch ἐπίσκοπος episkopos) ist der Inhaber eines Leitungsamtes in evangelischen Kirchen, insbesondere in Deutschland und Österreich. Eine Superintendentur (umgangssprachlich auch Suptur[1]) bezeichnet das Büro eines Superintendenten,[2] den Amtssitz eines Superintendenten und das Amt des Superintendenten.[3] In früheren Jahrhunderten war es auch gebräuchlich für den Amtsbezirk (Sprengel) eines Superintendenten, d. h. die Größe, die heute meist als Kirchenkreis bezeichnet wird.