Eine Synostose („Knochenhaft“), lateinisch Synostosis, ist die knöcherne Verbindung (Verschmelzung) zweier Knochen, die zuvor knorpelig oder bindegewebig verbunden waren.[1]
Liegt allerdings eine Verknöcherung eines vormaligen Gelenkes vor, wie im Endstadium einer Arthrose, nach einem Infekt oder einer Gelenkverletzung, wird dies als Ankylose bezeichnet. Ist die knöcherne Durchbauung eines vormaligen Gelenkes Folge einer Versteifungsoperation, liegt eine entstandene Arthrodese vor.
Eine Synostose kann in der menschlichen Entwicklung normal sein, z. B. die knöcherne Verbindung der Kreuzwirbel zum Kreuzbein oder die Ausbildung eines Knochens aus mehreren miteinander verschmelzenden Knochenkernen, z. B. der drei Beckenanteile zum Hüftbein.
Eine Synostose kann selten auch zwischen zwei in der Regel getrennten Knochen auftreten. Dies kann zu schweren Erkrankungen führen, oder auch ein Zufallsbefund ohne klinische Problematik sein. Eine Synostose kann bereits intrauterin, z. B. an den Schädelnähten – als Kraniosynostose bezeichnet –, oder erst während des weiteren Wachstums auftreten, und gelegentlich Teil eines komplexen klinischen Syndroms sein:
Eine operative Lösung von Synostosen erfolgt nur bei eindeutig auf die Synostose zurück zu führenden Problemen, besonders bei Kraniosynostosen. Auch radioulnare Synostosen und solche des Rückfußes werden in der Regel operativ entfernt, um die Beweglichkeit zu verbessern.